Häufige Fragen (FAQ)
Auf dieser Seite findest Du Antworten zu verschiedenen Themen rund um den Verein und sein Angebot.
Inhalt | |||
1 | Anprechpersonen | → | |
2 | Kursangebote | → | |
2.1 | Angebots- und Preisgestaltung | → | |
2.2 | An- und Abmeldung · Bezahlung | → | |
2.3 | Während des Kurses | → | |
2.4 | Weitere Fragen | → | |
3 | Mitmachen | → | |
4 | Mitgliedschaft | → | |
5 | Wie funktioniert der Verein? | → | |
5.1 | Generalversammlung (GV) | → | |
5.2 | Vereinsstruktur | → |
1 Ansprechpersonen
Wir sind auf vielen Wegen für Dich da und erreichbar! Schau in Ruhe diese FAQ durch oder wende Dich per E-Mail () oder Telegram (@tcacademia) an uns. Wir helfen, so gut wir können!
Bitte melde uns relevante Änderungen per E-Mail an .
Auf diese Frage gibt es zwei Antworten, je nachdem, was für eine Veranstaltung Dir vorschwebt: Veranstaltungen, die sich primär an Vereinsmitglieder richten und dem geselligen Miteinander dienen, liegen in der Verantwortung der Stabsstelle Vereinsanlässe; öffentliche Veranstaltungen, die einem grösseren Publikum zugänglich gemacht werden sollen, liegen in der Zuständigkeit des Eventmanagements.
Schreib' uns einfach an ; wir werden Dein Anliegen entsprechend weiterleiten!
Für operative Fragen zur Durchführung und insbesondere kurzfristige Abmeldungen von Kursterminen steht unsere Kursadmin – – als Ansprechpartner*in zur Verfügung; für alle (weiteren) Anliegen rund um das tänzerischen Ausbildungsangebot ist unser/e Sportchef*in zuständig: . Natürlich kannst Du Dich auch einfach an wenden; allerdings brauchen wir hier ggf. etwas länger für die Bearbeitung.
Grundsätzlich empfehlen wir, sich entweder direkt an die betreffende Person zu wenden oder sich mit einer Vertrauensperson zu beraten. Hilft dies nicht, kann der Vorstand als Vermittler einbezogen werden.
Wichtig ist uns: Wir tragen Konflikte anständig aus, unterlassen ungehöriges Betragen sowie falsche Anschuldigungen und geben nur so viele Informationen an Aussenstehende weiter, wie unbedingt nötig ist.
Weitere Informationen hierzu findest Du im Code of Conduct (im Reglement) sowie in der Weisung Umgang mit Konflikten, beides zu finden auf der Seite Verein → Berichte & Unterlagen.
Damit wir die FAQ nicht zu oft umschreiben müssen, haben wir uns entschieden, die Amtsbezeichnungen zu verwenden. Die zugehörigen Namen findest Du unter Verein → Vereinsleitung.
2 Kursangebote
2.1 Angebots- und Preisgestaltung
Grundsätzlich führen alle Kurse über die Stufen Grundkurs, PreBronze, Bronze, Silver und Gold früher oder später in die Trainings, wobei in Sonderfällen einzelne Stufen entfallen können. In der Abbildung zum Ausbildungskonzept erkennst Du die zugehörigen Klassifikationen.
Hilft nicht? Dann wende Dich an unsere Trainer*innen oder unsere/n Sportchef*in unter – oder natürlich an die allgemeine E-Mail-Adresse . Wir finden das für Dich passende Angebot :)
Grundsätzlich haben wir einen Normaltarif definiert; darauf gewähren wir bestimmte Rabatte. Im Allgemeinen sind dies Studirabatt, Mitgliederrabatt (für Aktivmitglieder) und Frühbucherrabatt (für Buchungen, die – im Normalfall – mehr als 21 Tage vor Kursbeginn erfolgen). Die anwendbaren Rabatte sind in den Details zum jeweiligen Angebot angegeben.
Nach unserer Rechnung erwirbt eine durchschnittliche Studentin den Masterabschluss im Alter von 24, ein Student im Alter von 25 Jahren – da ist noch genug Reserve bis zur Altersgrenze. Zudem betrachten wir immer auch gesellschaftliche Aspekte – und möchten mit der Begrenzung auch einen Anreiz setzen, das Studium konsequent zu Ende zu führen und in die Wertschöpfung zu wechseln.
Wir möchten zudem möglichst allen gegenüber fair sein: Allen unseren Kursteilnehmer*innen und Vereinsmitgliedern – auch den schnellen Student*innen unter ihnen, die bereits mit 22 Jahren den Masterabschluss erwerben. Und auch unseren Tanzlehrer*innen und Trainer*innen gegenüber. Und das wiederum heisst, dass wir irgendwo genügend Geld zusammen bekommen müssen, um neben der Raummiete auch einen vernünftigen Lohn zahlen zu können.
Es gibt gute Gründe dafür, dass Du mit 30 Dein Studium noch nicht abgeschlossen hast und gleichzeitig auf den Rabatt angewiesen bist, um Tanzen zu können? Dann wende Dich an uns () – wir schauen, was wir tun können. Denn wir möchten ja möglichst allen das Tanzen ermöglichen :)
2.2 An- und Abmeldung · Bezahlung
Natürlich, wir bitten darum, Dich auch ohne Partner*in anzumelden! Wir versuchen, aus den eingegangenen Einzelanmeldungen Paare zu bilden; wenn dies nicht gelingt, fragen wir unsere Gasttänzer*innen an. Wir tun unser Bestes – versprechen können wir natürlich nichts. Aber keine Sorge: Wenn wir keine/n Partner*in für Dich finden, kannst Du kostenfrei von der Anmeldung zurücktreten – oder alleine teilnehmen.
Aber natürlich! Wir sind grundsätzlich offen für alle (die tanzen und mit uns eine gute Zeit verbringen wollen). Wenn Ihr Euch als Paar anmeldet, seid Ihr absolut frei; bei Einzelanmeldungen fragen wir zwecks Paarbildung Eure Präferenzen ab. Allerdings gilt, wie allgemein bei der Paarbildung: Wir tun was wir können, aber zaubern können wir leider nicht.
Das kann zwei Gründe haben. Einerseits ist es möglich, dass für Dein gewähltes Angebot die zutreffende Preisklasse nicht verfügbar ist; dann kommt automatisch die nächsthöhere zur Anwendung.
Was momentan allerdings wahrscheinlicher ist: Die Rabatte werden erst manuell abgezogen. Es gelten auf jeden Fall die Preise in der Kursausschreibung.
Bei Fragen kannst Du Dich ungeniert an die Kursadministration () wenden.
Wenn Du Dich über unsere Webseite anmeldest, erhältst Du eine E-Mail als Übermittlungsbestätigung, sobald Du Deine Anmeldung abgeschlossen hast.
Die Kurs- bzw. Anmeldebestätigung (oder Absage) senden wir Dir, sobald entschieden ist, ob der Kurs stattfindet. Dies sollte spätestens 7 Tage vor Kursbeginn der Fall sein, kann in Einzelfällen aber auch später sein. Ist die Entscheidung bis dahin nicht gefallen, informieren wir Dich zu diesem Zeitpunkt über das weitere Vorgehen. Im Zweifelsfall kannst Du bei der Kursadmin () nachfragen.
Grundsätzlich sind wir darauf angewiesen, dass Personen, die sich anmelden, an einem Kurs auch teilnehmen. Deshalb sind die Rücktrittsbestimmungen relativ streng. Details findest Du in unseren AGB.
Insbesondere in Härtefällen sind wir allerdings immer gerne gesprächsbereit. Bitte wende Dich an unsere Kursadmin: .
Wir bitten Dich, unbedingt Deine/n Partner*in zu informieren! Auch wir sind für eine Information dankbar. Dazu kannst Du in der vorherigen Lektion Dich direkt an Deine/n Trainer*in wenden oder der Kursadmin eine E-Mail schreiben (). Und wer weiss: Wenn wir genügend früh Bescheid wissen, finden wir vielleicht sogar eine/n Gasttänzer*in für Deine/n Partner*in.
Im Allgemeinen bevorzugen wir die Zahlung per TWINT am ersten Kursabend, das ist für uns am einfachsten; in einzelnen Angeboten ist auch Kartenzahlung möglich. Alternativ kannst Du auch eine Rechnung anfordern; am besten ist es, wenn Du diese per e-Banking vor Kursbeginn bezahlst. Bitte gib unbedingt die Rechnungsnummer als Zahlungszweck an, sonst können wir die Zahlung nicht zuordnen!
In Ausnahmefällen kann der Kurs auch im Rahmen der ersten Lektion vor Ort in bar bezahlt werden. Falls Du diese Möglichkeit nutzen möchtest, melde dies bitte im Voraus bei der Kursadmin () an.
2.3 Während des Kurses
Nein, eine Kleidervorschrift haben wir (mit einer Ausnahme) nicht – allerdings ein paar (gut gemeinte) Empfehlungen:
Zieht Euch bequem aber gepflegt an (ein Hemd für die Herren hat doch Stil, oder?) und beachtet, dass es gerade in höheren Kursen spürbar werden könnte, dass Tanzen eben doch auch ein Sport ist. Da machen sich dann die entsprechenden Vorkehrungen (Deo, Handtuch) gut. Grundsätzliche Körperhygiene inkl. Mundhygiene erachten wir als selbstverständlich.
Besonders wichtig sind die Schuhe: Wir empfehlen wärmstens Tanzschuhe mit Chromledersohle, insbesondere in den höheren Kursen. Wer keine Tanzschuhe kaufen möchte, sollte auf Halbschuhe mit Leder- oder Hartgummisohle zurückgreifen. Von schweren Schuhen, Schuhen mit einer gut haftenden Sohle (z. B. Turnschuhe mit Silikonsohle) oder auch vom Tanzen barfuss oder auf Socken raten wir generell aufgrund des erhöhten Verletzungsrisikos ausdrücklich ab.
Und hier kommt die Ausnahme: Wer ab den Bronze-Kursen in ungeeignetem Schuhwerk erscheint, kann nach Ermessen unserer Trainer*innen von der Lektion ausgeschlossen werden. Denn unsere Trainer*innen tragen zu einem gewissen Grad die Verantwortung für Euch als Teilnehmer*innen – und somit auch für das Verletzungsrisiko. Diese Verantwortung müssen sie wahrnehmen können.
Es ist gut möglich, dass Du weitere Hinweise in der Kursbestätigung erhältst, allerdings sind diese auch nur gut gemeinte Ratschläge und nicht verbindlich. Hast Du vorher (oder auch nachher) weitere Fragen, stehen Dir Kursadmin () und Sportchef*in () gerne zur Verfügung.
Normalerweise passiert beim Tanzen nichts Schlimmes. Für den Fall, dass dennoch etwas passiert: Versicherung ist Sache der Teilnehmer*innen; Du bist nicht über den Tanzclub Academia versichert.
Für etwaige Haftungsansprüche gegen den Verein verfügt der Tanzclub Academia über eine Vereins-/Veranstalterhaftpflichtversicherung. Etwaige Ersatzleistungen sind auf die Leistungen der Haftpflichtversicherung beschränkt.
2.4 Weitere Fragen
Wir geben die Kurssprache meistens in der Kursausschreibung an. Allgemein gilt, dass unsere Kurssprache Deutsch ist – es sei denn, alle Kursteilnehmer*innen wünschten einstimmig eine Kursdurchführung in englischer (oder anderer) Sprache. Natürlich ist auch die Zustimmung der Kursleitung nötig.
Für operative Fragen zur Durchführung steht unsere Kursadmin () als Ansprechpartner*in zur Verfügung; für alle (weiteren) Anliegen rund um das tänzerischen Ausbildungsangebot ist unser/e Sportchef*in zuständig: . Allgemeine Fragen richtest Du am besten an
3 Mitmachen
Wir freuen uns über jede Person, die mitwirken möchte! Wenn Du überhaupt keine Idee hast, was Du machen möchtest, dann schreib' uns an .
Hast Du schon eine Idee, in welchem Ressort Du Dich engagieren möchtest oder welche Stabsstelle Du unterstützen oder übernehmen möchtest, dann wende Dich doch direkt an die Ressortleitung oder den/die Stabstelleninhaber*in! Du findest weitere Informationen unter Verein → Vereinsleitung.
Das ist grundsätzlich recht flexibel zu gestalten. Natürlich wird man im Vorstand etwas mehr Zeit investieren müssen als im Team – grundsätzlich sind wir aber überzeugt, dass wir für jede*n und jedes Zeitbudget die passende Aufgabe finden!
Wenn Du überhaupt keine Idee hast, was Du machen möchtest, dann ist Deine erste Anlaufstelle.
Hast Du schon eine Idee, in welchem Ressort Du Dich engagieren möchtest oder welche Stabsstelle Du unterstützen oder übernehmen möchtest, dann wende Dich doch direkt an die Ressortleitung oder den/die Stabstelleninhaber*in! Du findest die Übersicht unter Verein → Vereinsleitung.
Grundsätzlich freuen wir uns, wenn Interesse an der Mitwirkung in der Gestaltung unseres (Kurs-)Angebots besteht – auch seitens Mitgliedern und Kursabsolvent*innen! Insbesondere für unsere as a Service-Angebote freuen wir uns über Mitwirkende, die auch bereit sind, ausserhalb der Stadt Zürich ihre Faszination am Gesellschaftstanz weiterzugeben.
Wenn Du schon etwas Tanzerfahrung hast – wir empfehlen, mindestens die Kurse der Bronze-Stufe absolviert zu haben, was ab der allerersten Lektion in der Regel etwa 3 Jahre in Anspruch nimmt – dann wende Dich an unsere/n Sportchef*in (). Dort erhältst Du Informationen über die Randbedingungen und Möglichkeiten, so zum Beispiel über unser Lehrerbildungsprogramm, das eine Karriere bis zu einer international anerkannten Ausbildung ermöglicht.
Zu viel des Guten? Kein Problem, Du entscheidest, wie weit Du gehen möchtest – unser/e Sportchef*in freut sich auf Deine Kontaktaufnahme und berät Dich gerne!
Ungedulig? Dann wende Dich auch früher an unsere/n Sportchef*in, es lassen sich auch alternative Wege finden.
4 Mitgliedschaft
Das freut uns sehr! Alle nötigen Informationen findest Du unter Verein → Mitgliedschaft.
Ja, das geht! Allerdings brauchen wir eine Unterschrift von Deinen Eltern, weshalb wir Dich bitten, die Anmeldung mittels Papierformular vorzunehmen. Alles weitere findest Du unter Verein → Mitgliedschaft.
Nein, Du musst nichts tun. Mit Deiner Anmeldung hast Du uns Dein Geburtsdatum bekanntgegeben, wir können also problemlos selber feststellen, dass Du Anspruch auf Rabatt hast.
Ja. Bitte sende uns bis spätestens 30. November einen Nachweis, dass Du auch im nächsten Jahr noch in Erstausbildung bist. Dies kann z. B. eine Kopie oder ein Foto Deiner Legi oder der Immatrikulationsbestätigung sein. Solange unser Online-Portal noch in Entwicklung ist, bitten wir Dich, den Nachweis per Mail an zu senden.
Wichtig! Reichst Du den Nachweis nicht ein, gehen wir im Allgemeinen davon aus, dass Du keinen Anspruch auf Rabatt hast.
Ja, noch ein Mal. Der Rabatt gilt in dem Jahr zum letzten Mal, in dem Du die Altersgrenze erreichst – also im Jahr des 18. bzw. 29. Geburtstags.
5 Wie funktioniert der Verein?
5.1 Generalversammlung (GV)
Die Generalversammlung, kurz GV, ist die oberste Instanz des Vereins. Sie legt fest, auf welche Art der Verein seine in den Statuten festgelegten Zwecke verfolgt, welche Aktivitäten durchgeführt werden sollen, wählt den Vorstand etc. Zudem nimmt sie die Arbeit des Vorstands ab, indem sie für das vergangene Jahr die sogenannte Décharge (Entlastung) erteilt. Genauere Informationen findest Du in unseren Regularien.
Laut Statuten soll die GV jährlich im ersten Trimester, also im Zeitraum von Januar bis April, stattfinden. Es hat sich eingebürgert, dass die GV am letzten Dienstag im März um 18:00 Uhr beginnt; die Einladung wird spätestens 30 Tage im Voraus verschickt. Wenn Du einen Antrag an die GV stellen möchtest, muss dieser spätestens 21 Tage vor der GV bei unserer/m Präsidident*in sein.
In besonderen Fällen kann es auf Antrag des Vorstands oder von 20 % der Mitglieder auch jederzeit eine ausserordentliche Generalversammlung geben. Die Fristen gelten sinngemäss wie oben; weitere Infos hierzu findest Du in den Statuten.
Der Verein gehört seinen Mitgliedern; sie sollen an der GV den Verein mitgestalten. Deshalb ist die Teilnahme an der GV für Aktivmitglieder obligatorisch, Passivmitglieder sind als nicht stimm- und wahlberechtigte Gäste herzlich eingeladen.
Uns ist natürlich bewusst, dass es zu Terminkollisionen kommen kann. In diesem Falle bitten wir um eine begründete Abmeldung. Wenn Du möchtest, kannst Du auch eine/n Stellvertreter*in bevollmächtigen, Dich an der GV zu vertreten. Dazu braucht Dein/e Stellvertreter*in sowie unser/e Präsident*in eine schriftliche Vollmacht von Dir. Der Vorstand unterstützt Dich gerne!
Wir sind bemüht, die GV effizient durchzuführen; die geschätzte Dauer wird jeweils mit der aktualisierten Einladung etwa 2 Wochen vor der Versammlung bekanntgegeben. Als kleine Motivation für eine effiziente Durchführung sehen wir im Allgemeinen ein an die GV anschliessendes, geselliges Rahmenprogramm vor.
Präsident*in und Vorstandsmitglieder werden von der GV jeweils auf eine Amtsdauer von 2 Jahren gewählt; Wiederwahl ist uneingeschränkt zulässig. Wir verwenden dabei das Wahlsystem «Wahl durch Zustimmung», bei dem jede/r Stimmberechtige beliebig vielen der angetretenen Kandidat*innen jeweils eine Stimme geben kann. Gewählt sind jene Kandidat*innen mit den meisten Stimmen, und zwar so viele, wie es Sitze zu vergeben gibt. Es gibt immer 1 Präsident*in, welche aus den maximal 7 Vorstandsmitgliedern gewählt wird.
Eine erwähnenswerte Besonderheit ist die Berufung in den Vorstand: Der gewählte Vorstand darf zusätzliche Vorstandsmitglieder auch ohne Wahl durch die GV in den Vorstand berufen. Berufene Vorstandsmitglieder sind jedoch an der nächsten GV durch Wahl zu bestätigen.
Die Mitglieder des Stabs – als Stabsstelleninhaber*innen bezeichnet – werden vom Vorstand berufen; sie werden nicht von der GV gewählt. Demzufolge steht für sie auch keine Wiederwahl an.
Es gibt in Vereinen verschiedene Möglichkeiten, den Vorstand zu wählen. Wir haben uns für einen Mittelweg entschieden, bei dem die GV die Vorstandsmitglieder – maximal sieben – wählt sowie aus diesen Vorstandsmitgliedern unsere/n Präsident*in. Die übrigen Vorstandsmitglieder einigen sich in der ersten Vorstandssitzung nach der GV, wer welche Aufgabe(n) übernimmt.
Grundsätzlich empfehlen (und erwarten) wir, dass Du zuerst mit der betreffenden Person das Gespräch suchst. Hilft das nicht, kannst Du Dich an den Vorstand wenden; weitere Informationen findest Du in der Weisung zum Umgang mit Konflikten.
Hilft alles nichts und Du bist nach wie vor der Meinung, die fragliche Person sollte ihr Amt niederlegen, so kannst Du einen sogenannten Abberufungsantrag an die Generalversammlung stellen.
5.2 Vereinsstruktur
Die Generalversammlung (GV) besteht aus allen Aktivmitgliedern und ist das oberste Organ. Die GV wählt den Vorstand, der aus maximal 7 Personen besteht, und für die operative und strategische Führung der Geschäfte verantwortlich ist. Vorstandsmitglieder müssen Aktivmitglieder des Vereins sein.
Der Vorstand wird durch den Stab unterstützt; Stabsstelleninhaber*innen werden vom Vorstand berufen. Teammitglieder sind Personen, die regelmässig mithelfen – hier gibt es keinen Formalismus. Die Anzahl von Stabsstellen und Teammitglieder kann flexibel an die jeweiligen Bedürfnisse angepasst werden.
Tanzlehrer*innen und Trainer*innen sind Angestellte des Vereins; ihre Aufgabenbereiche hängen von ihrer Qualifikation ab. Natürlich sehen wir es gern, wenn unsere Trainer*innen Vereinsmitglieder sind – eine Verpflichtung besteht allerdings nicht.
Der Vorstand führt das strategische (langfristige) und operative (tägliche) Geschäft des Vereins. Termine für Veranstaltungen und Kurse festlegen, Räume organisieren, Einsatzpläne erstellen, Rechnungen stellen und bezahlen, aber auch strategische Ziele festlegen und Projekte zur Erreichung dieser Ziele aufzugleisen und zu führen sowie neue Mitglieder und Mitwirkende zu finden sind einige der Aufgaben. Der Vorstand richtet sich dabei nach den Beschlüssen der GV, welche die grundsätzliche Entwicklungsrichtung des Vereins vorgeben.
Um seine Aufgaben wahrzunehmen, ist der Vorstand durch die Regularien mit verschiedenen Kompetenzen ausgestattet. Gleichzeitig trägt er auch die Verantwortung für Erfolg oder Misserfolg des Vereins und muss sein Handeln vor der GV rechtfertigen. Aktuell trifft sich der Vorstand einmal im Monat zu Sitzungen, um die aktuellen Themen zu diskutieren und Beschlüsse zu fassen. Diese Sitzungen werden protokolliert; die Protokolle können von allen Mitgliedern eingesehen werden.
Der Stab unterstützt den Vorstand im operativen Geschäft (Tagesgeschäft), wie zum Beispiel in der Kommunikation, der Rechnungsstellung, bei Abrechnungen, im Bereich EDV, im Eventmanagement, in der Kursverwaltung etc. Stabsstelleninhaber*innen werden vom Vorstand berufen und sind in ihrem Fachbereich und im Rahmen der Beschlüsse der GV grundsätzlich selbst verantwortlich. Sie verfügen jedoch nicht über Budgetkompetenz und sind in Vorstandssitzungen als Gäste zwar gern gesehen, haben jedoch kein Stimmrecht.
Stabsstelleninhaber*innen steht es frei, sich Mitwirkende für ihr Gebiet zu suchen, welche dann Teil des Teams werden.
Kurz gesagt: Das Team unterstützt da, wo es gerade gebraucht wird – und wo die Teammitglieder Lust haben. Teammitglieder können überall eingesetzt werden: Für Teilaufgaben im Vorstand oder Stab, als regelmässige Helfer, als Springer, ... Teammitglieder werden weder gewählt noch berufen; der Vorstand möchte lediglich darüber informiert werden, wenn eine Person zum Team hinzukommt oder es verlässt. Die Abgrenzung, ab wann jemand zum Team gehört, ist ziemlich unscharf – wenn Du also regelmässig hilfst und trotzdem nicht auf der Webseite aufgelistet bist, dann sag Bescheid!
In den Vorstand wird man von der Generalversammlung für 2 Jahre gewählt, wobei Wiederwahl uneingeschränkt zulässig ist. Möchtest Du vor der nächsten GV Vorstandsmitglied werden, so hat der Vorstand die Möglichkeit, Dich zu berufen – Deine Wahl wird allerdings trotzdem Thema an der nächsten GV sein. Vorstandsmitglieder müssen Aktivmitglieder des Vereins sein und können von der GV auch abberufen werden.
In den Stab wirst Du vom Vorstand berufen, sofern Du Dich bereiterklärt hast, eine Stabsstelle zu übernehmen. Es gibt weder Wahl noch Wiederwahl, allerdings hat die GV das Recht, Dich abzuberufen. Sowas ist aber bei uns noch nie vorgekommen und unseres Wissens auch allgemein äusserst selten. Stabsstelleninhaber*innen müssen nicht Vereinsmitglied sein – wobei es offensichtlich sein dürfte, dass wir eine Vereinsmitgliedschaft sehr begrüssen würden.
Im Team bist Du, sobald Du Dich dazu bereit erklärt hast, regelmässig mitzuhelfen und dies dem Vorstand zur Kenntnis gebracht wurde. Du machst das, was Du magst und soviel wie Du magst. Teammitglieder haben in der Regel mit der Generalversammlung nichts zu tun und müssen auch nicht Vereinsmitglied sein.
Die Revision ist dafür zuständig, die Buchhaltung und die Finanzen des Vereins zu überprüfen. Auch die Revisionsstelle wird von der Generalversammlung gewählt. Der Revisionsbericht wird nach dem Finanzabschluss des Geschäftsjahres erstellt und der Generalversammlung vorgelegt.
Es besteht allerdings die Möglichkeit, dass der Verein auf Beschluss der GV auf Revision verzichtet. Dies ist aktuell der Fall, da für die bisherige Vereinsgrösse der Aufwand in keinem Verhältnis zum Ertrag steht.
Weil es teils notwendig, teils sinnvoll ist – und manchmal sogar beides. Die Statuten sind gesetzlich vorgeschrieben, allerdings schwierig zu ändern – dafür gibt es das Reglement. Der Code of Conduct basiert primär auf schlechten Erfahrungen; Weisungen teilweise ebenso, teilweise dienen sie auch nur der Dokumentation des üblichen Vorgehens – damit wir nicht jedes Jahr von vorne nachdenken müssen, wie jetzt was schon wieder gemacht werden sollte. Protokolle wiederum sind rechtlich notwendige Belege über gefasste Beschlüsse.
Die gute Nachricht: Die meisten Unterlagen davon brauchen wir nicht, so lange alles so läuft, wie es das im Alltag sollte. Und wenn dann mal was schief gehen sollte – was wir nicht hoffen – dann verlieren wir keine wertvolle Zeit mit Nachdenken, sondern haben schon eine vorgefertigte Lösung griffbereit.
Wenn Ihr Euch jetzt fragt, ob Ihr das alles lesen müsst: Nein, müsst Ihr nicht. Statuten und Reglement (inkl. Code of Conduct) gelesen zu haben, schadet sicherlich nicht. Alles andere kann man immer noch lesen, wenn man es tatsächlich brauchen sollte.